21. 09.

"Staatsleistungen an die Kirchen"

Veranstaltung anlässlich des Papstbesuches in Berlin

Seit der Verfassung von 1919, also seit mittlerweile 92 Jahren, besteht in Deutschland der Verfassungsauftrag, die aus feudalen, vordemokratischen Zeiten stammenden Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ein Vortrag und anschließender Diskussion mit dem Publikum. Referent: Dr Carsten Frerk

In der demokratischen Trennung der Sphären von Staat und Kirche (Ende der „Einheit von Thron und Altar“ in der Monarchie) sollten diese beiden Bereiche nicht nur institutionell getrennt werden („Es gibt keine Staatskirche“) sondern auch finanziell. Im Rahmen dieses Programms „Freie Kirche im Freie Staat“ war die Kirchensteuer reichsweit zur Eigenfinanzierung der Kirchen etabliert worden. Die nicht mehr zeitgemäßen ‚Altlasten’ sollten entsprechend beendet werden.
Geschehen ist seither nichts und die Bundesrepublik Deutschland hat seit 1949 Staatsleistungen im Nominalwert von insgesamt 14 Milliarden Euro an die beiden großen Kirchen bezahlt.