11. 12.

Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co.

Vortrag von Corinna Gekeler in Freiburg

In kirchlichen Einrichtungen gilt ein Arbeitsrecht, das Nicht- und Andersgläubige ausgrenzt und sogenannte Loyalitätsobliegenheiten ermöglicht, die weit ins Privatleben hineinreichen. So müssen Putzkräfte, Hausmeister, Pfleger, Erzieher, Lehrer, Ärzte und Priester gleichermaßen auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit, den Schutz ihres Privatlebens und andere Grundrechte verzichten. In ihrem Vortrag beschäftigt sich die Politikwissenschaftlerin und Publizistin Corinna Gekeler mit den pratkischen Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts.

IÜber eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen. Sie sind besonderen Loyalitätspflichten unterworfen, weil das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt und das „Antidiskriminierungsgesetz“ weitreichende Ungleichbehandlungen erlaubt. So werden Konfessionslose und Andersgläubige nicht eingestellt und ein Kirchenaustritt führt zur Entlassung. In katholischen Einrichtungen kommen Homosexualität, „uneheliche“ Kinder und die Wiederverheiratung nach einer Scheidung als Kündigungsgründe hinzu. Betroffen sind keineswegs nur „verkündigungsnahe“ Berufe wie Pfarrer oder Diakon, sondern die Re-gelungen gelten auch für Heilpädagoginnen, Krankenpfleger, Hebammen, Sozialarbeiterinnen, Hausmeister, Küchenhilfen...

Auf Einladung der Evolutionären Humanisten Freiburg wird die Politikwissenschaftlerin und Publizistin Corinna Gekeler hierzu aus ihrem neu erschienenen Buch "Loyal dienen" lesen. Dabei wird sie die konkreten Auswirkungen für Bewerbungsverfahren, Arbeitsalltag, Kündigungssituationen und Privatleben sowie die rechtlichen Hintergründe des kirchlichen Arbeitsrechts darstellen.

Handlungs- und Veränderungsmöglichkeiten gegen Diskriminierungen auf Grund des Verstoßes gegen "Loyalitätspflichten" sollen aufgezeigt und im Anschluss an den Vortrag auch diskutiert werden.