Kundgebung am 21. September 2013 um 13 Uhr in Berlin
Aufklärung und Zugang zu Verhütung für alle
Sexuelle Aufklärung muss allen Mädchen und Jungen zugänglich sein. Die Möglichkeit zur Verhütung von Schwangerschaften, d.h. die selbstbestimmte Entscheidung über Zeitpunkt und Anzahl von Kindern, ist ein Menschenrecht. Verhütungsmittel müssen allen Frauen und Paaren im reproduktiven Alter zur Verfügung stehen.
In Deutschland ist das Menschenrecht auf Familienplanung insbesondere seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 und durch die Harz-IV-Reform, bei der eine kostendeckende Finanzierung von Verhütungsmitteln nicht vorgesehen ist, nicht für alle Frauen und Paare garantiert.
„Pille danach“ auch in Deutschland rezeptfrei
Die „Pille danach“ dient der Notfallverhütung nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr, um eine Empfängnis zu verhindern. Sie ist ein anerkanntes und wirksames Mittel, mit dem Frauen selbständig und unverzüglich eine ungewollte Schwangerschaft verhüten können. Bereits in 17 europäischen Ländern, in den USA seit 2006, erhalten Frauen die „Pille danach“ rezeptfrei.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Anwendung der „Pille danach“ als Notfallverhütung empfohlen. In Deutschland hingegen besteht nach wie vor Rezeptpflicht, durch die die notwenige schnelle Anwendung erschwert wird.
Wir fordern die Bundesregierung auf: Orientieren Sie sich an der Empfehlung des „Sachverständigenausschusses beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“. Heben Sie die Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ auf.
Keine Bevormundung von Frauen beim Schwangerschaftsabbruch
Perfektes Verhütungsverhalten ist eine Fiktion und entspricht technizistischem Denken, das der Realität gelebter Sexualität nicht entspricht. Beim Eintreten ungewollter Schwangerschaften müssen Frauen und Paare sich ohne bürokratische Hürden und ohne Bevormundung entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft austragen wollen oder einen Schwangerschaftsabbruch vorziehen.
Die Verortung des §218 im Strafgesetzbuch und die seit 1993 für das gesamte Bundesgebiet bestehende Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch stellen eine Entmündigung und Diskriminierung von Frauen dar.
Frauen und Mädchen müssen endlich auch in Deutschland das Recht bekommen, selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden zu können. Qualifizierte Beratung muss auf freiwilliger Basis sichergestellt werden.
Überall in Deutschland sind den Frauen moderne und sichere Möglichkeiten zur Beendigung ungewollter Schwangerschaften bereitzustellen. Dafür Sorge zu tragen, ist eine öffentliche Aufgabe.
Wo: | westlich vom Brandenburger Tor Platz des 18. März Berlin |
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Wann: | Sa 21. Sep 2013, 13:00 |
Veranstalter: | Netzwerk Sexuelle Selbstbestimmung Koordination: Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE |