Foto: Evelin Frerk

19. 06.

Der dritte Weg: Arbeitsverhältnisse in Kirchen und ihren Betrieben

Podiumsdiskussion mit Ingrid Matthäus-Maier in Recklinghausen

Das kirchliche "Sonder-Arbeitsrecht" gilt auch in den staatlich finanzierten sozialen Einrichtungen, wie Kitas, Krankenhäusern, Pflegeheimen: Das Tarifrecht gilt dort nicht. Im katholischen Bereich werden Geschiedene oder Frauen und Männer, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, diskriminiert. Mitarbeiter fordern Arbeitnehmerrechte und setzen sich dabei Repressionen aus, so – aktuell – u.a. an einer der konfessionellen Recklinghauser Kliniken.

Die Kirchen geraten unter Druck. Im November bejahte das Bundesarbeitsgericht erstmals das Streikrecht unter bestimmten Voraussetzungen. ver.di legt dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Das Verhältnis Kirche und Gewerkschaften war auch auf dem Kirchentag 2013 ein großes Thema. Wankt das "kirchliche Arbeitsrecht"? Ist der Gesetzgeber gefordert?

Das Referat hält die SPD-Politikerin und ehem. MdB Kollegin Ingrid Matthäus-Maier.
Anschließend wird mit den Vertretern der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) diskutiert.

Gesprächsteilnehmer:

  • Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GeRDiA)
  • Maria Tschaut, Gewerkschaftssekretärin, Landesfachbereich 3, NRW
  • Vera Foullong-Marquardt, Gewerkschaftssekretärin, ver.di Bezirk Emscher-Lippe Nord
  • Bernd Freer, RA, Vorsitzender der AsJ Ruhr Mitte

Ansprechpartner:
Vera Foullong-Marquardt, Tel.: 02361-9140-30