12. 06.

Brauchen wir noch Religionsunterricht in der Schule?

Podiumsdiskussion an der Universität Koblenz

"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." So steht es im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3). Zwar soll der Staat nicht selbst letzte Sinnfragen beantworten, er hat aber ein Interesse daran, dass in der Schule eine Werte- und Sinnorientierung vermittelt wird.

Da der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, übernehmen Religionsgemeinschaften wie die Kirchen diese Aufgabe. Doch Kritiker verlangen anstelle des konfessionellen Religionsunterrichtes einen nicht von den Kirchen verantworteten Unterricht, der Kindern Werte vermitteln und mit der Pluralität der Religionen vertraut machen soll – wie es in Brandenburg seit Mitte der 90er Jahre mit dem Fach "Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde" (LER) der Fall ist.

Es diskutieren:

  • Prof. Albrecht (Moderator)
  • Prof. Schneider (ev. Theologe)
  • Prof. Jung (Ethiker)
  • Rainer Ponitka (IBKA)
  • Karima Strauch (Muslima)