15. 11.

Ärztliches Standesrecht und Beihilfe zum Suizid

Diskussion zum Tag der Bestattungskultur in Ludwigshafen

Das Thema, ob ein Arzt einen Patienten bei dessen Suizid begleiten darf, ist in den letzten Monaten engagiert diskutiert worden. Es gab Stellungnahmen der Ärztekammer, die das in ihren Richtlinien grundsätzlich verbieten will, nachdem es in den bisherigen Richtlinien nur heißt, das sei keine ärztliche Aufgabe. Auch wurde ein Gesetzentwurf vorbereitet, mit dem die „gewerbliche Sterbehilfe“ verboten werden soll, eine Begleitung durch Angehörige und nahe stehende Personen aber erlaubt sei. Da aber grundsätzlich ein Suizid straffrei ist, stellt sich natürlich die Frage, ob es dazu überhaupt einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf.

Gesprächspartner der Landessprecherin Renate Bauer sind Dr. Roger Hladic, Ludwigshafen, Hausarzt, Internist und Palliativmediziner und Helmut Schäf, Kontaktstellenleiter der DGHS für Rheinland-Pfalz und Nordbaden.

Dr. Hladic als niedergelassener Arzt ist mit diesen Fragen durch seine Arbeit in der Palliativversorgung bestens vertraut. Helmut Schäf, seit 20 Jahren ehrenamtlich in der DGHS aktiv, kennt diese Diskussion durch die Kontakte mit Hilfe und Rat suchenden Menschen.