Einladung des sozialpolitischen Ausschuss des Landtags
Die Anmeldefrist zur aktiven Teilnahme durch einen Redebeitrag ist am 23. Mai 2012 abgelaufen. Eine "Vielzahl von Anmeldungen sind eingegangen", so äußerte sich die zuständige Stelle im Bayerischen Landtag. Die im Rahmen der Anhörung veranschlagten zwei Stunden für Redebeiträgen der Betroffenen seien ausgefüllt.
Einige Zuhörer-Plätze wären wohl noch frei.
Anmeldungen dafür werden angenommen solange Plätze frei sind.
Anfragen dafür sind schriftlich zu richten an den:
Bayerischen Landtag, Landtagsamt Referat P II 6 Ausschussdienst
- Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit -
Maximilianeum, 81627München,
Telefax 089-4126.1447.
Die Anhörung steht unter der Schirmherrschaft von Landtagspräsidentin Barbara Stamm und findet am 12. Juni 2012 im Bayerischen Landtag statt.
Die Tagesordnung beginnt um
11: 00 mit der Begrüssung durch die Vorsitzende des Ausschusses Brigitte Meyer und sieht weiter vor:
11:30 Einführungsvortrag und Aussprache zum Vortrag Prof. Dr. Manfred Kappeler, Berlin;
13: 00 Grußwort der Landtagspräsidentin Barbara Stamm;
13:30 Anhörung betroffener Heimkinder (Anmeldungen komplett)
15:30 Anhörung der kirchlichen Fachverbände, Diakonisches Werk Bayern sowie dem Landesverband Katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen Bayern e.v.
16:30 Bayerisches Landesjugendamt mit einem Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Ergebnisse "Runder Tisch" in Bayern
17:00 Schlusswort
Bayern ist nach Hessen das zweite Bundesland in dem eine diese direkte Begegnung statt findet.
Die Fonds haben ab 1. Januar 2012 , so heißt es, 120 Millionen für ehemaligen Heimkinder West bereitgestellt. Hieraus können Betroffene auf Antrag Sachleistungen bis zu einer maximalen Höhe von € 10.000,00 als Hilfe zur Bewältigung der auf die Heimzeit zurückzuführende Schäden gewährt werden. Wird aus den Fonds eine Leistung beantragt, so ist diese mit einer Verzichtserklärung zu quittieren. Besonders bei den Punkten Hilfsleistungen und Verzichtserklärung prallen die Ansichten der Fond-Geber mit denen der ehemaligen Heimkindern aufeinander. Die Verzichtserklärung sei ersatzlos zu streichen und die begrenzte Höhe gleiche einem Almosen. Ebenso steht die Frage im Raum, wann denn mit den Auszahlungen überhaupt begonnen werden kann. Die Öffentlichkeit wähnt sich in der Glauben, die Betroffenen hätten längst Entschädigungs-Zahlungen erhalten und das ist - ein Irrtum.
Wird sich durch die Anhörung am 12. Juni 2012 im Bayerischen Landtag bewegen ist zu wünschen. Anzunehmen ist, das die meisten Beteiligten Licht in die verquere Situation bringen wollen. Schauen wir genau hin.
Wo: | Bayerischer Landtag, Maximilianeum Max-Planck-Straße 1 München |
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Wann: | Di 12. Jun 2012, 11:00 - 17:00 |
Veranstalter: | Bayerischer Landtag |