17. 04. - 19. 04.

Clubrevolution an Ostern 2025!

41 Veranstaltungen gegen Tanzverbot und Stille Tage in München

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. »Stillen Tagen« wieder in zahlreichen Münchner Locations feiern. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2025 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann.

Folgende Locations  sind dabei (Stand 2. April 2025): 089, Americanos, Bistro No. 2, Die Bombe, Filmcasino, Freiheitshalle, Gin City, Goldener Reiter, Helene, ImportExport, Kölsch Bar, Kulturbühne Hinterhalt, La Nuit, Lenbachs, MilchBar, Nachtgalerie, Nachtwerk, Neuraum, NY. Club, Pacha, Prosecco Bar, Schlagergarten, Sugar Shack, Sweet Club, The Keg Bar, Unter Deck, Vintage Club.

Hintergrund:
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden, wenn der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner »Heidenspaß- statt Höllenqual-Party« an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Um die Ernsthaftigkeit des weltanschaulichen Bekenntnisses gegenüber den staatlichen Ordnungshütern zweifelsfrei zu dokumentieren, ist es erforderlich, dass der bfg München auf allen Festen und Partys, die an stillen Feiertagen stattfinden, regelmäßig (alle zwei Stunden) sein Anliegen erläutern muss.

Der bfg München versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie ein und orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung.