Forbidden Moves

18. 04. - 19. 04.

»Forbidden Moves«

Erstmals in Konstanz - Tanzen statt Tanzverbot!

Das gab es so noch nie in Konstanz - erstmals darf an einem Karfreitag mit dem offiziellen Segen der Stadtverwaltung getanzt werden! Das ist deshalb ein Novum, weil das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr (und an anderen sogenannten »Stillen Tagen« wie Allerheiligen, Buß- und Bettag, Totengedenktag, Volkstrauertag) untersagt. Aber nicht am diesjährigen Karfreitag, am 18.04.2025, bei der »Forbidden Moves-Party« in der Kantine Konstanz!

Möglich macht dies ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016: Die Richter und Richterinnen in Karlsruhe entschieden, dass der ausnahmslose Schutz des Karfreitags, der jede Befreiungsmöglichkeit von vornherein ausschloss, mit den Grundrechten auf Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) unvereinbar ist. Damit folgte das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des bfg München (Bund für Geistesfreiheit), der sich nach dem Verbot seiner »Heidenspaß- statt Höllenqual-Party« am Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte. Seitdem sind am Karfreitag und an allen anderen »Stillen Tagen« Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind.

Organisiert wird die Veranstaltung von der gbs Bodensee. Der Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung ist es wichtig, dass die Trennung von Kirche und Staat, so wie in der Verfassung festgeschrieben, in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wird. Weltanschauung, Religionsausübung und Glauben sollen als Privatangelegenheiten jedem Menschen frei stehen und dürfen nicht eingeschränkt werden. Der Staat darf aber auch nicht einzelne Religionen fördern oder konfessionsfreie Menschen benachteiligen. Eine ganz offensichtliche Stelle, an der sich der Staat nicht neutral verhält, ist das anachronistische Feiertagsgesetz - worauf die Veranstalter mit dieser schönen Aktion, stellvertretend für viele andere Bereiche, in denen die Trennung von Staat und Kirche in der Praxis (noch) nicht umgesetzt ist, deutlich aufmerksam machen möchten.

Programm:

  • Vortrag und Diskussion zum Thema: »Ist das mit Rücksichtnahme auf eine religiöse Minderheit begründete Tanzverbot für alle Bürger an stillen Tagen im Feiertagsgesetz in einer zunehmend säkularen Gesellschaft noch zeitgemäß?«
  • Wort zum Karfreitag mit humanistischem Tanzsegen von Dr. Michael Schmidt-Salomon
  • Anschließend: Tanz!

DJ-Lineup: MR. TADEL | NICK FETCHER | LARNIE
Motto: freier Tanz für freie Bürger!

Wann: Karfreitag, 18.04.2025, ab 21 Uhr
Wo: Kantine Konstanz, Oberlohnstraße 3, 78467 Konstanz
Eintritt: frei zu Vortrag und Diskussion, musikalischer Teil: 10,-- Euro