29. 03.

Erlaubter Heidenspaß statt Höllenqual an Karfreitag

Das Leben des Brian & Free Charlie in Bochum

Als Protest gegen die klerikale Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch das Feiertagsgesetz NRW zeigt die Initiative Religionsfrei im Revier seit 2013 am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian". Das Gesetz verbietet am Karfreitag nämlich "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen", darunter fällt auch die Aufführung von mehr als 700 Filmen, die wie "Das Leben des Brian" auf dem Index stehen. Vor dem Film wird die Kampagne "Free Charlie" vorgestellt, die die Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen 166 im Strafgesetzbuch fordert.

Seit 2013 zeigt die Initiative "Religionsfrei im Revier" am Karfreitag den Film "Das Leben des Brian". 2014 erhielt die Initiative ein Bußgeld der Stadt Bochum, weil sie den legendären Kinostreifen trotz Ermahnung erneut gezeigt hatte. Dagegen klagte sich die religionsfreie Organisation durch die Instanzen. Mittlerweile erhält die Initiative Jahr für Jahr eine Ausnahmegenehmigung für die Filmvorführung von der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg. Damit ist diese Filmpräsentation in Bochum wahrscheinlich die einzige legale Unterhaltungsveranstaltung am Karfreitag in NRW. In diesem Jahr hat die Bezirksregierung sogar angeboten, eine unbefristete Dauergenehmigung zu erteilen. (Weitere Informationen zur Geschichte des Bochumer Protestes gegen die Karfreitag-Regelung im Feiertagsgesetz NRW)

Die klerikalen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes stellen allerdings nur einen winzigen Teil der religiösen Relikte in der Gesetzgebung dar. Ein weiteres Relikt ist der Gotteslästerungsparagraph 166 im Strafgesetzbuch, nach dem die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins "Charlie Hebdo" hätten verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen. Laut § 166 StGB wird nämlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, »wer den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«. Da mit § 166 StGB vor allem die Darstellung von Karikaturen und Aktionen verfolgt wird, die sich über Gott, die Kirchen oder den Glauben lustig machen, bietet es sich an, die Kampagne "Free Charlie" im Rahmen dieser Heidenspaß-Veranstaltung (quasi als Vorfilm) zu präsentieren.