29. 03.

Keine Stille am Stillen Feiertag

Karfreitags-Tanz in Stuttgart

Stuttgart feiert an Karfreitag: Heidenspaß statt Höllenqual! Kein Grund zur Trauer, kein Grund für einen "Stillen Tag" mit Tanzverbot. Die Veranstalter möchten die in Bayern und in Nordrhein-Westfalen erzielten Freiheiten bei Karfreitagsveranstaltungen auch für Bürger in Stuttgart erreichen. Die Ausnahmegenehmigung ist beantragt.

Die Veranstaltung wird von der gbs Stuttgart/Mittlerer Neckar e.V. beim Ordnungsamt als weltanschaulich begründete Veranstaltungen angemeldet/beantragt. Der Club ist Mitveranstalter.

Hintergrund:
Da das Bundesverfassungsgericht das Tanzverbot an "stillen Feiertagen" (wie Karfreitag) in seinem Urteil nicht generell aufgehoben hat, sondern nur für den Fall, dass der Tanz selbst Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses ist, erfolgt die "weltanschauliche Abgrenzung" durch eine Dia-Show im Hintergrund und alle 90 Minuten durch eine kurze Audio-Ansprache.

Die gbs vertritt eine nicht-religiöse humanistische Weltanschauung, die sich von religiösen / christlichen Weltanschauungen unterscheidet. Sie setzt sich für den evolutionären Humanismus und die Trennung von Kirche und Staat ein. Damit spricht sie vor allem konfessionsfreie wie auch die mehrheitlich säkularen Mitbürger an, die die Trennung von Kirche und Staat für selbstverständlich halten.

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