LSBTIQ* - von einer "psychischen Störung" zum Menschenrecht
Vortrag von Axel Hochrein (LSVD) an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Bis 1994 stellte der §175 StGB Homosexualität unter Strafe. Inzwischen wird die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Menschenrecht anerkannt. Dass sich das Verbot so lange halten konnte, ist vielen Umständen geschuldet: Unter anderem ordnete die Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) noch in ihrer 10. Version der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten Homosexualität als psychische Störung ein. Der Referent, Axel Hochrein (langjähriger Vorsitzender des "Lesben- und Schwulen-Verband in Deutschland" (LSVD)), meint, dass die Abschaffung dieser Bewertung viel zur Anerkennung nicht-heterosexueller Menschen beigetragen hat.
Axel Hochrein ist auch Vorsitzender der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, die sich auf der ganzen Welt dafür einsetzt, dass die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Menschenrecht anerkannt wird.