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21. 04.

Neues Gesetz zur Suizidhilfe - was bringt es wem?

Vortrag von Gita Neumann bei den Humanisten Baden-Württemberg in Stuttgart

Wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden? Nur der betreffende Mensch selbst, niemand anderes. Dies gehört laut Bundesverfassungsgericht zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Februar 2020 hat das BVerfG den § 217 StGB für nichtig erklärt. Mit diesem Paragraphen wurde 2015 die Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Seit dem Urteil aus Karlsruhe gibt es parlamentarische Aktivitäten, die Suizidhilfe neu zu regeln. In ihrem Vortrag wird Gita Neumann, HVD-Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende, die jeweiligen Folgen erläutern, die die vorliegenden Gesetzentwürfe für Betroffene und ihre Angehörigen, Ärzt*innen, Sterbehilfevereine sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens haben.

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat sich von Anfang an intensive Gedanken darüber gemacht, wie etwa Sorgfaltspflichten und ergebnisoffene Beratungskonzepte bei der Suizidhilfe aussehen können. Seinem bereits im Frühjahr 2020 vorgelegten Regelungsentwurf und späteren Empfehlungen ist eine Abgeordnetengruppe mit einem als liberal geltenden Gesetzesvorschlag weitgehend gefolgt. Allerdings gibt es dazu einen sehr restriktiven Alternativentwurf. Er überstrapaziert den Lebensschutz durch eine erneue Strafvorschrift und betont als Alternativen die Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine auszubauende Suizidverhütung. Dies wird u.a. von Vertretern der Kirchen und der Psychiatrieberufsverbände unterstützt.

Zur Referentin:
Gita Neumann studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie zu Themen wie Humanes Sterben und Patientenautonomie in Medien und öffentlichen Debatten präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum § 217 StGB verfasst.

Anmeldung:
Eine vorherige Anmeldung zur besseren Planung wird erbeten bis Mittwoch, den 19.04. mit dem Betreff "Suizidhilfe" an folgende Mailanschrift:
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