Podiumsdiskussion in München
Eine zunehmende Zahl an Kritiker*innen moniert, dass eine Krankenpflegerin Christin sein müsse, um in einem kirchlichen Krankenhaus arbeiten zu dürfen, dass sich vor allem die Caritas noch immer schwer damit tue, Wiederverheiratete oder Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind, zu beschäftigen und dass Mitarbeiter*innen bei Caritas und Diakonie keine Betriebsräte gründen, keine Tarifverträge abschließen sowie nicht streiken dürfen bzw. Tarifverträge und Streiks immer noch die absolute Ausnahme sind.
Einige Bistümer haben in den vergangenen Wochen erklärt, aufgrund der sexuellen Orientierung oder Wiederverheiratung nicht mehr zu kündigen. Es tut sich also was im individuellen Arbeitsrecht, weniger hingegen im kollektiven Arbeitsrecht.
Bei der Podiumsdiskussion wird es um folgende Fragen gehen: Warum haben Kirchen überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht? Sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse oder hat das kirchliche Arbeitsrecht auch viele Vorteile? Wie könnte eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aussehen oder sollte in kirchlichen Einrichtungen einfach das normale Arbeitsrecht gelten? Sollte der Gesetzgeber tätig werden oder die Kirchen selbst bzw. die einzelnen Bistümer?
Über diese Fragen diskutieren:
Die Moderation übernimmt Martina Helbing von den ver.di-Frauen München.
Wo: | Münchner Aidshilfe Lindwurmstraße 71 DE- München |
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Wann: | Mo 23. Mai 2022, 19:00 |
Veranstalter: | bfg München https://bfg-muenchen.de... |
Eintritt: | frei |