14. 12.

Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig

Stefan Aigner, Regensburg Digital und sein Rechtsanwalt, der Medienrechtler Nils Pütz, berichten...

...davon, wie finanzkräftige Unternehmen und Organisationen immer wieder versuchen, durch teure Prozesse die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken. Und sie werden erzählen, wie man sich erfolgreich dagegen wehren kann.

„Unabhängig, mutig, unterfinanziert“ – so lautet das Motto der Online-Zeitung regensburg-digital.de. Seinen Mut musste der Herausgeber und freie Journalist Stefan Aigner in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis stellen. Drei Mal musste Aigner seine Berichterstattung vor Gerichten verteidigen gegen:
- den Nürnberger Rüstungskonzern Diehl,
- den Möbelriesen XXXLutz und gegen
- die Diözese Regensburg.

Alle drei hatten versucht, ihm seine Aussagen durch teure Abmahnungen verbieten zu lassen.

Einen Prozess verloren hat er bislang noch nicht. Zuletzt gab ihm – am 18. Oktober – das Oberlandesgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg recht. Geldzahlungen der Diözese an die Familie eines Opfers von sexuellem Missbrauch dürfen damit weiter als „Schweigegeld“ bezeichnet werden.

„Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Regensburg, das Aigner zusammen mit seinem Rechtsanwalt gegen den Möbelkonzern XXXLutz erstreiten konnte. Aber manchmal muss man sich Wahrheit eben auch leisten können...