Vortrag von Rainer Ponitka in Münster
Referent Rainer Ponitka ist Landessprecher NRW und Sprecher der AG Schule des IBKA. Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der Wahrung ihrer Religionsfreiheit.
Religionsunterricht hat an deutschen Schulen eine Sonderstellung.
In diesem Fach findet nicht die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über Religionen statt, sondern die Vermittlung von Glaubenssätzen einer bestimmten Religionsgemeinschaft als Wahrheit. Sozusagen eine staatlich finanzierte Mitgliederschulung einzelner Religionsgemeinschaften.
Zum Glück ist die Abmeldung vom Religionsunterricht meistens möglich. Denn das Recht auf Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, von unerwünschter religiöser Beeinflussung verschont zu bleiben. Allerdings wird vielen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die Abmeldung vom Religionsunterricht extrem erschwert. Diese Praxis ist rechtswidrig.
Rainer Ponitka behandelt in seinem Vortrag die gesetzliche Stellung des Religionsunterrichts in Gesetzen und Erlassen ebenso wie die bekannten Probleme bei der Abmeldung. Er erläutert, worauf konfessionslose Eltern und Schüler bei der Wahl einer Schule achten müssen, was ihre Rechte bei der Abmeldung vom Religionsunterricht sind, und was es mit dem Religionsersatzunterricht auf sich hat.
Wo: | Hörsaal F6 im Fürstenberghaus Domplatz 20-22 Münster |
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Wann: | Fr 02. Dez 2011, 19:30
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Veranstalter: | IBKA NRW und IBKA Münster |
Eintritt: | frei |