25. 06.

9:40 Uhr (WDR2): Stichtag Sterbehilfe

Daniela Wakonigg im Gespräch mit Ingrid Matthäus-Maier

Vor fünf Jahren, am 25. Juni 2010, fällte der Bundesgerichtshof sein Urteil zur "passiven Sterbehilfe", genauer gesagt, zum Abbruch des Behandlungsverfahrens. Es ging um die Patientin Erika Küllmer, die fünf Jahre im Wachkoma lag, bis ihre Kinder auf Anraten des Anwalts den Schlauch der Magensonde durchtrennten. Nach der Urteilsbegründung des BGH hatten weder Anwalt noch Mandant unrechtmäßig gehandelt. Der Fall löste eine bundesweite Diskussion darüber aus, was eine erlaubte und was eine verbotene Sterbehilfe ist.

Auch heute ist das Thema wieder in der öffentlichen Debatte: Noch in diesem Jahr soll im Bundestag ein Gesetz zur Freitodhilfe verabschiedet werden, dabei reichen die Gesetzesvorschläge vom strafrechtlichen Verbot des assistierten Suizids bis zu einer Regulierung im BGB, die für Ärzte Rechtssicherheit bei der Freitodhilfe schaffen soll. Ingrid Matthäus-Maier, Koordinatorin des Bündnisses "Selbstbestimmung bis zum Lebensende", im Interview zum Thema.

Wiederholung (WDR2): 17:40 Uhr