Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe TACHELES in Freiburg
Seit 1949 haben Bund und Länder (und auch die DDR) auf Grund von immer wieder erneuerten und nach oben angepassten Verträgen insgesamt 14 Milliarden Euro (Nominalwert) an Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen gezahlt. Das sind Gelder, die von allen Steuerzahlern erbracht werden. Deutlicher kann man ein Verfassungsgebot kaum ignorieren.
Die Humanistische Union hat dieses Jahr einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt. Es ist nicht einsichtig, warum die hoch verschuldeten öffentlichen Hände jährlich 460 Millionen Euro an zwei Kirchen zahlen, die selbst schuldenfrei und vermögend sind. Eine Einstellung dieser Zahlungen würde weder die Existenz der Kirchen gefährden (die Staatsleistungen machen weniger als 5 % der Kirchenhaushalte aus), noch wäre die Finanzierung ihrer wohltätig-sozialen Dienste betroffen, die ohnehin in anderer Form bezuschusst werden.
Obwohl die beiden großen christlichen Kirchen heute weniger als zwei Drittel der Bevölkerung organisieren, werden viele ihrer Belange durch die öffentliche Hand, und damit von allen finanziert. Und das betrifft keineswegs nur Krankenhäuser oder Sozialstationen, deren Leistungen allen zugute kommen. Ob Bischofsgehälter, die Ausbildung kirchlichen Personals oder Missionswerke – konfessionslose und andersgläubige Bürgerinnen und Bürger zahlen kräftig mit.
Carsten Frerk gibt einen systematischen Überblick, zu welchen Gelegenheiten der Staat von den Kirchen zur Kasse gebeten wird. Er problematisiert versteckte Subventionen wie die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, erläutert die rechtliche und historische Fragwürdigkeit der sogenannten Staatsleistungen und stellt die Frage, warum die Allgemeinheit soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft bezuschusst, obwohl dort die Arbeitnehmerrechte weitgehend außer Kraft gesetzt sind. Dabei geht es nicht um „peanuts“: die Zuwendungen der öffentlichen Hand an die Kirchen übersteigen deren Einnahmen aus der Kirchensteuer deutlich. Und da die Kirchen steuerbefreit sind, tragen sie nichts zur Finanzierung der gesellschaftlichen Infrastruktur bei, von der sie profitieren.
Wo: | Universität, Raum 1098 Universität, Kollegiengebäude I Freiburg |
---|---|
Wann: | Do 20. Okt 2011, 20:00
|
Veranstalter: | Humanistische Union, LV Baden-Württemberg, und Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Freiburg. |