Peter Puppe / selbstbestimmtessterben.wordpress.com

04. 03.

Sterben dürfen!

Informationsveranstaltung mit Sterbehelfer Peter Puppe in Oldenburg

§ 217 StGB, der die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde am 26. Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Seither ist die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich wieder straffrei. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige urteils- und entscheidungsfähig ist und den letzten Schritt selbstständig ausführt. Der Begründer der deutsch- niederländischen Menschenrechtsbewegung "Sterben dürfen" Peter Puppe wird über seine Erfahrungen als Sterbehelfer in den letzten 18 Jahren berichten und Fragen aus dem Publikum beantworten. (weiter...)