11. 12.

"Ungewollt schwanger - wer entscheidet?"

Podiumsdiskussion im Münchner Kulturzentrum Luise

Der Schwangerschaftsabbruch ist im §218 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Darin ist seit 1993 festgehalten, dass eine Abtreibung rechtswidrig ist, jedoch straffrei bleibt, wenn eine Beratung stattgefunden hat und der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgt. Seit Jahrzehnten fordern Verbände die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die Streichung des §218 StGB. Sie bestehen dabei auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau. In der Diskussion soll es darum gehen, ob die Ampelkoalition vor Ende der Legislaturperiode noch eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs oder gar eine Abschaffung des §218 StGB angeht. (weiter...)