Filmvorführung anlässlich 150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs - Veranstaltung in Berlin
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Anlässlich dieses "Jubiläums" greift der Geschichtssalon im Beginenhof das historische, aber immer noch brandaktuelle Thema auf und zeigt das Abtreibungsdrama "Cyankali" aus dem Jahr 1930. (weiter...)