Votrag mit Sozialwissenschaftlerin Gisela Notz in Berlin
Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Trotzdem steht in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 noch immer unter Strafe und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt. Frauen können sich nach § 219a auch nicht frei über den Schwangerschaftsabbruch informieren. Erst vor wenigen Monaten wurde die Ärztin Christina Hänel vom Gießener Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website auf das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen hinwies. Die Sozialwissenschaftlerin, Aktivistin und Mitinitiatorin des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung", Gisela Notz, beleuchtet die "unendliche Geschichte" des Schwangerschaftsabbruchs und zeigt Kontinuitäten und Brüche von 1968 bis heute auf. (weiter...)