Daniela Wakonigg im Gespräch mit Ingrid Matthäus-Maier
Vor fünf Jahren, am 25. Juni 2010, fällte der Bundesgerichtshof sein Urteil zur "passiven Sterbehilfe", genauer gesagt, zum Abbruch des Behandlungsverfahrens. Es ging um die Patientin Erika Küllmer, die fünf Jahre im Wachkoma lag, bis ihre Kinder auf Anraten des Anwalts den Schlauch der Magensonde durchtrennten. Nach der Urteilsbegründung des BGH hatten weder Anwalt noch Mandant unrechtmäßig gehandelt. Der Fall löste eine bundesweite Diskussion darüber aus, was eine erlaubte und was eine verbotene Sterbehilfe ist. (weiter...)