Demonstration für genitale Selbstbestimmung in Köln
Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u.a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung, IBKA, Terre des Femmes) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird. (weiter...)