Vortrag von Jörg Klingbeil, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Baden-Württemberg, in der Universität Freiburg.
Mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1983 wurde aus dem Stiefkind Datenschutz ein veritables Bürgerrecht. Das Bundesverfassungsgericht stellte mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ die Anforderung an Parlament und Exekutive, Beschränkungen dieses Rechts nur auf Grund gesetzlicher Grundlage zuzulassen. Nüchtern ist heute nach 30 Jahren festzustellen, dass wir heute weiter denn je davon entfernt sind, über die Erhebung, die Speicherung und Verwendung unserer Daten selbst bestimmen zu können. (weiter...)