07. 01.

"Der Streit um die Knabenbeschneidung – symptomatisch für das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland?"

Diskussion mit gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon und HVD-Präsident Frieder Otto Wolf in der "Urania Berlin"

Der Deutsche Bundestag ist mit dem ‚Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes' weitgehend der Argumentation jüdischer und muslimischer Beschneidungsbefürworter gefolgt, die das "Festhalten an Bräuchen und Traditionen" als Ausdruck der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verstehen. Der von Kinderärzten, Kinderschutzorganisationen, säkularen Verbänden und Frauenrechtsinitiativen vorgetragene Einwand, dass das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit des Kindes höher wiegen muss als die religiösen Interessen der Eltern, wurde zurückgewiesen. (weiter...)