Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Holm Putzke in Erlangen
Nachdem in einem Urteil des Landgerichts Köln die medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidung als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung gewertet wurde, wird die juristische Debatte um die Beschneidung auch in der Öffentlichkeit intensiv geführt. Was überwiegt? Das Recht des Kindes auf Unversehrtheit oder das Erziehungsrecht der Eltern? Juristisch besteht dringender Klärungsbedarf. An der Diskussion teilnehmen wird u.a. der Strafrechtler Prof. Dr. Holm Putzke (gbs-Beirat), der die Thematik bereits 2008 in einem vielbeachteten und auch von den Kölner Richtern zitierten Aufsatz behandelte. (weiter...)