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21. 04.

Neues Gesetz zur Suizidhilfe - was bringt es wem?

Vortrag von Gita Neumann bei den Humanisten Baden-Württemberg in Stuttgart

Wer darf über den Tod eines Menschen entscheiden? Nur der betreffende Mensch selbst, niemand anderes. Dies gehört laut Bundesverfassungsgericht zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Februar 2020 hat das BVerfG den § 217 StGB für nichtig erklärt. Mit diesem Paragraphen wurde 2015 die Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Seit dem Urteil aus Karlsruhe gibt es parlamentarische Aktivitäten, die Suizidhilfe neu zu regeln. In ihrem Vortrag wird Gita Neumann, HVD-Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende, die jeweiligen Folgen erläutern, die die vorliegenden Gesetzentwürfe für Betroffene und ihre Angehörigen, Ärzt*innen, Sterbehilfevereine sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens haben. (weiter...)